Stückelung bei Arcoxia 120 mg?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wie ist bei folgendem Rezept vorzugehen?
„Arcoxia 120 mg 20 St. GRUET x 2“.
Dürfen beide Packungen abgegeben werden?
Es gibt ja keine größere Packung, höchstens noch die 28er-Packung ohne N-Kennzeichen.
Antwort:
Zur Beantwortung werfen wir einen Blick in die Packungsgrößenverordnung:
Die verordnete Gesamtmenge von 40 Stück (2 x 20 St.) liegt zwischen zwei Normbereichen (N1 und N2).
Gemäß § 6 Absatz 2 Rahmenvertrag ist die Abgabe dieser Menge auf eine Stückzahlverordnung zulässig:
6 Absatz 2 Rahmenvertrag
„Entspricht die nach Stückzahl verordnete Menge, die keinem N-Bereich nach der geltenden Packungsgrößenverordnung zugeordnet werden kann, keiner im Handel befindlichen Packungsgröße, so sind, nach wirtschaftlicher Auswahl aus den zulässigen Packungsgrößen, verschreibungspflichtige Arzneimittel bis zur verordneten Menge abzugeben.“
Ein Stückeln gemäß § 6 (2) ist also möglich, wenn:
- die Menge keinem Normbereich zuzuordnen ist
- keine Packung der verordneten Gesamtmenge im Handel ist
- die Nmax nicht überschritten wird
Da dies hier alles zutrifft, dürfen Sie diese Verordnung in der gewünschten Menge beliefern.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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