Stückelung bei Arcoxia 120 mg?

Wie ist bei folgendem Rezept vorzugehen?

„Arcoxia 120 mg 20 St. GRUET x 2“.

Dürfen beide Packungen abgegeben werden?
Es gibt ja keine größere Packung, höchstens noch die 28er-Packung ohne N-Kennzeichen.

Antwort:

Zur Beantwortung werfen wir einen Blick in die Packungsgrößenverordnung:

Die verordnete Gesamtmenge von 40 Stück (2 x 20 St.) liegt zwischen zwei Normbereichen (N1 und N2).

Gemäß § 6 Absatz 2 Rahmenvertrag ist die Abgabe dieser Menge auf eine Stückzahlverordnung zulässig:

6 Absatz 2 Rahmenvertrag

„Entspricht die nach Stückzahl verordnete Menge, die keinem N-Bereich nach der geltenden Packungsgrößenverordnung zugeordnet werden kann, keiner im Handel befindlichen Packungsgröße, so sind, nach wirtschaftlicher Auswahl aus den zulässigen Packungsgrößen, verschreibungspflichtige Arzneimittel bis zur verordneten Menge abzugeben.“

Ein Stückeln gemäß § 6 (2) ist also möglich, wenn:

  • die Menge keinem Normbereich zuzuordnen ist
  • keine Packung der verordneten Gesamtmenge im Handel ist
  • die Nmax nicht überschritten wird


Da dies hier alles zutrifft, dürfen Sie diese Verordnung in der gewünschten Menge beliefern.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung