Stückeln wegen Lieferengpass – muss der Patient mehrfach die Zuzahlung leisten?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt ein Rezept über eine 100er-Packung Schilddrüsentabletten vor. Diese Packungsgröße ist zurzeit nicht lieferbar, ein Austausch ist aufgrund der Substitutionsausschlussliste nicht erlaubt.
Wir würden dem Patienten daher zwei Packungen mit je 50 Tabletten mitgeben, fragen uns aber, ob der Patient dann auch zweimal die Zuzahlung leisten muss.
Antwort
Die bekannten Lieferengpässe führen auch dazu, dass Patienten oft mehr zahlen müssen als gewohnt. So kann es vorkommen, dass ein eigentlich zuzahlungsbefreites Arzneimittel durch ein zuzahlungspflichtiges ersetzt werden oder in Ihrem Fall die benötigte Menge aus mehreren Packungen gestückelt werden muss.
Leider muss der Patient dann auch zweimal die Zuzahlung leisten.
Da es sich hierbei um eine gesetzliche Zahlung handelt, dürfen Sie dem Patienten diese auch nicht erlassen.
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung