Stückeln wegen Lieferengpass – muss der Patient mehrfach die Zuzahlung leisten?

Uns liegt ein Rezept über eine 100er-Packung Schilddrüsentabletten vor. Diese Packungsgröße ist zurzeit nicht lieferbar, ein Austausch ist aufgrund der Substitutionsausschlussliste nicht erlaubt.

Wir würden dem Patienten daher zwei Packungen mit je 50 Tabletten mitgeben, fragen uns aber, ob der Patient dann auch zweimal die Zuzahlung leisten muss.

Antwort

Die bekannten Lieferengpässe führen auch dazu, dass Patienten oft mehr zahlen müssen als gewohnt. So kann es vorkommen, dass ein eigentlich zuzahlungsbefreites Arzneimittel durch ein zuzahlungspflichtiges ersetzt werden oder in Ihrem Fall die benötigte Menge aus mehreren Packungen gestückelt werden muss.

Leider muss der Patient dann auch zweimal die Zuzahlung leisten.

Da es sich hierbei um eine gesetzliche Zahlung handelt, dürfen Sie dem Patienten diese auch nicht erlassen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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