Darf man diese Menge stückeln oder muss der Arzt ausdrücklich Einzelpackungen verordnen?

Wir diskutieren heute folgende Frage:

Darf auf einer Verordnung über „Imraldi 40 mg 12 Stück von Biogen“ (Verordnung ohne PZN) zweimal Imraldi 40 mg zu je 6 Stück abgegeben werden oder muss der Arzt die Verordnung in „Imraldi 40 mg 2 x 6 Stück N3“ ändern?

Antwort:

Der Arzt hat mit der Menge von 12 Stück Imraldi eine vielfache Menge des größten Normbereiches (Nmax) verordnet:

Diese Menge darf gemäß § 6 Absatz 3 Rahmenvertrag abgegeben werden:

Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund der größten Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat.

Ein fehlender Vermerk führt nach § 3 Rahmenvertrag nicht mehr zu einer Retaxierung:

Der Vergütungsanspruch des Apothekers entsteht trotz nicht ordnungsgemäßer vertragsärztlicher Verordnung oder Belieferung dann, wenn […] 7. bezogen auf den Rahmenvertrag […]
f. die Apotheke bei einer nach Stückzahl verordneten Menge ein Vielfaches der größten Packung abgibt, ohne dass der Arzt zusätzlich durch einen besonderen Vermerk (z. B. ein Ausrufezeichen, den Hinweis „exakte Menge“, die Wiederholung der Menge als ausgeschriebenes Wort) auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat (§ 6 Absatz 3 S. 2 dieses Vertrages);

Daher können Sie 2 x 6 Stück abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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