Dürfen wir statt 3 Packungen Lantarel 2,5 mg 10 St. eine Packung metex 2,5 mg 30 St. abgeben?

Wir haben ein Rezept über 3 Packungen Lantarel 2,5 mg 10 St. zulasten der Techniker Kranken­kasse vor­liegen.

Wir fragen uns, ob wir anstatt der 3 kleinen Packungen die wirtschaftlichere Packung metex 2,5 mg 30 St. PZN 04203562 ab­geben dürfen.

Antwort

Laut § 8 Abs. 1 Rahmenvertrag gilt mittlerweile Folgendes:

8 Abs. 1 Rahmenvertrag

„Enthält eine papier­ge­bundene Ver­ordnung mehrere Verordnungs­zeilen, ist jede Verordnungs­zeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“

Sie dürfen also nicht mehr wie früher die Packungen zu einer größeren, wirtschaftlicheren Packung zusammen­stückeln, sondern müssen jede Zeile so beliefern, wie sie verordnet wurde.
Sie müssen also 3-mal die rabat­tierte Packung abgeben. Um dem Patienten die jeweiligen Zuzahlungen zu ersparen, könnten Sie sich mit dem verschreibenden Arzt in Verbindung setzen und ihn bitten, 1-mal die Packung N3 aufzu­schreiben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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