Dürfen wir statt 3 Packungen Lantarel 2,5 mg 10 St. eine Packung metex 2,5 mg 30 St. abgeben?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Rezept über 3 Packungen Lantarel 2,5 mg 10 St. zulasten der Techniker Krankenkasse vorliegen.
Wir fragen uns, ob wir anstatt der 3 kleinen Packungen die wirtschaftlichere Packung metex 2,5 mg 30 St. PZN 04203562 abgeben dürfen.
Antwort
Laut § 8 Abs. 1 Rahmenvertrag gilt mittlerweile Folgendes:
8 Abs. 1 Rahmenvertrag
„Enthält eine papiergebundene Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“
Sie dürfen also nicht mehr wie früher die Packungen zu einer größeren, wirtschaftlicheren Packung zusammenstückeln, sondern müssen jede Zeile so beliefern, wie sie verordnet wurde.
Sie müssen also 3-mal die rabattierte Packung abgeben. Um dem Patienten die jeweiligen Zuzahlungen zu ersparen, könnten Sie sich mit dem verschreibenden Arzt in Verbindung setzen und ihn bitten, 1-mal die Packung N3 aufzuschreiben.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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