Spiolto 3 OP – Wie ist die Verordnung zu beliefern?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt folgende Verordnung vor: „Spiolto Respimat 3 OP, 1-mal täglich 2 Hübe“
Wie können wir retaxsicher liefern?
Antwort:
Da der Begriff OP veraltet ist, sollten sie von einer unklaren Verordnung ausgehen und den Arzt bitten, eine exakte Menge auf der Verordnung anzugeben. OP bezeichnet die kleinste im Handel befindliche Packungseinheit. Da die 3er-Packung (3 x 4 ml) kein Normkennzeichen trägt, sollte diese mit einer genauen Mengenangabe verordnet werden.
Die Abgabe der Packung ohne Normgröße ist dann gemäß § 6 Abs. 2 Rahmenvertrag zulässig, da die Menge unterhalb des größten definierten Normbereichs liegt:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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