Sonder-PZN Faktor 6 Abgabemöglichkeiten

Einige Kollegen unseres Team setzten die Sonder-PZN 6 nicht nur bei Nichtabgabe des rabattierten Arzneimittels ein, sondern auch, wenn kein Rabattvertrag besteht und wir keines der drei preisgünstigsten abgeben möchten, also wenn wir ein teureres Generikum oder Original beliefern.

Daher meine Frage: Bezieht sich die Sonder-PZN 6 nur auf die Nichtabgabe des rabattierten Arzneimittels oder kann man sie auch benutzen, wenn man eines der drei preisgünstigsten Generika nicht abgeben möchte?

Antwort:

Gibt es zu einer Verordnung keinen Rabattartikel, dann darf nur der namentlich verordnete Artikel, einer der drei preisgünstigsten oder ein entsprechender Import abgegeben werden. Entsprechendes gilt auch für die Abgabe bei pharmazeutischen Bedenken.

6 Abs. 3 Rahmenvertrag:

1 Ist ein rabattbegünstigtes Arzneimittel in der Apotheke nicht verfügbar und macht ein dringender Fall die unverzügliche Abgabe eines Arzneimittels erforderlich (Akutversorgung, Notdienst), hat die Apotheke dies auf der Verschreibung zu vermerken, das vereinbarte Sonderkennzeichen aufzutragen und ein Arzneimittel nach den Vorgaben des Absatzes 4 abzugeben; das Nähere zu dem vereinbarten Sonderkennzeichen ist in der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach § 300 SGB V (Technische Anlagen 1 und 3) geregelt. 2Gleiches gilt in Fällen des § 17 Absatz 5 Apothekenbetriebsordnung.

4 Abs. 4 Rahmenvertrag:

„Kommt eine vorrangige Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel nach Absatz 2 nicht zustande, stehen unter den Voraussetzungen nach Absatz 1 die drei preisgünstigsten Arzneimittel und im Falle der aut idem – Ersetzung zusätzlich das namentlich verordnete Arzneimittel, soweit in den ergänzenden Verträgen nach § 129 Absatz 5 Satz 1 nichts anderes vereinbart ist, oder ein importiertes Arzneimittel nach Maßgabe des § 5 zur Auswahl; zählt das verordnete Arzneimittel zu den drei preisgünstigsten Arzneimitteln, darf das ersetzende Arzneimittel nicht teurer als das namentlich verordnete sein.“

Außerdem ist zu beachten, für den Fall das das verordnete Arzneimittel bereits zu den drei preisgünstigsten gehört, dass das abgegebene Produkt nicht teurer sein darf. Wird irgendein Generikum abgegeben, dann laufen Sie Gefahr, retaxiert zu werden. Da hilft dann leider auch keine Sonder-PZN.

Sehen Sie sich dazu auch die Arbeitshilfen Nr. 41 und Nr. 50 an:

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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