Ist bei einer abweichenden Abgabe trotz Aut-idem-Kreuz eine Sonder-PZN erforderlich?

Wir haben eine Frage bezüglich des Austausches bei Verordnungen von Generika mit Aut-idem-Kreuz. Uns liegt eine solche Generikum-Verordnung mit Aut-idem-Kreuz vor. Dieses ist derzeit nicht lieferbar. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt dürfen wir zu einem anderen Generikum austauschen (es handelt sich um eine AOK, die die Aufhebung nach Rücksprache weiterhin erlaubt).

Müssen wir trotz entsprechendem Vermerk auf dem Rezept, dass Rücksprache mit dem Arzt erfolgt ist, eine Sonder-PZN drucken, weil das ursprünglich verordnete Generikum nicht lieferbar ist?

Antwort

Auch wenn Sie Rücksprache mit dem Arzt gehalten haben, ist aus unserer Sicht empfehlenswert, dass Sie eine Sonder-PZN auf dem Rezept vermerken. Erstens ist dies in § 14 Rahmenvertrag für eine korrekte Dokumentation bei Abweichungen von der Abgaberangfolge so vorgegeben und zweitens werden handschriftliche Vermerke auf Rezepten in der automatisierten Abrechnung oft nicht erkannt.

Wenn Sie das verordnete Präparat austauschen, müssen Sie natürlich zunächst schauen, ob es Rabattartikel gibt, und diese dann bevorzugt abgeben. Sind keine Rabattarzneimittel lieferbar, durchlaufen Sie die weitere Abgaberangfolge und suchen nach den vier preisgünstigsten Artikeln. Gibt es grundsätzlich keine Rabattverträge, dann erfolgt die Abgabe direkt unter Berücksichtigung der vier preisgünstigsten Arzneimittel. Für beide Situationen ist ein eigener Faktor vorgesehen: „4“, falls es grundsätzlich Rabattarzneimittel gibt, „3“, falls es keine Rabattverträge gibt.

Wie Sie schon geschrieben haben, ist das Aufheben des Aut-idem-Kreuzes nach telefonischer Rücksprache nicht mehr bei allen Krankenkassen erlaubt, da die Nichtverfügbarkeitsregelungen des ALBVVG dies nicht mehr vorsehen. Aber es ist korrekt, dass es einige Primärkassen gibt, die diese Vorgehensweise in ihren Regionallieferverträgen weiterhin zulassen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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