Sind wir im Notdienst generell angehalten, nur kleine Packungen abzugeben?
Wir diskutieren derzeit Folgendes: Sind wir im Notdienst generell dazu angehalten, unbedingt eine N1-Größe abzugeben, wenn ausdrücklich eine N2-Größe verordnet wurde?
In unserem jüngsten Fall erhielten wir an einem Sonntag eine Verordnung vom Städtischen Klinikum über „Clexane 40 mg s.c. 1x1 mit sterilem Alkohol-Tupfer N2 >>Dj<<“.
Dürfen wir diese Packung so abgeben oder müssen wir die Menge kürzen?
Antwort
Hier stellt sich die Frage, ob es sich bei der Verordnung um ein Entlassrezept handelte oder um eine ganz normale (vielleicht in einer Ambulanz ausgestellte) Verordnung. Führen Sie sich dazu noch einmal die Merkmale eines Entlassrezeptes vor Augen: Das markanteste Merkmal ist beim rosa Rezept der Balken „Entlassmanagement“ im Personalienfeld, hinzu kommen die Kennzeichen im BSNR-Feld (Nummer beginnend mit 75 = Reha-Einrichtung bzw. 77 = Krankenhaus) sowie an letzter Position des Statusfeldes (Ziffern 4 bzw. 14).
Bei einem Entlassrezept dürften Sie definitiv nur die Menge einer N1 abgeben, auch wenn eine N2 verordnet wäre. In diesem Fall müssten Sie die verordnete Menge kürzen.
Handelt es sich um ein normales Rezept, können Sie ganz normal die verordnete Menge abgeben – daran ändert auch die Abgabe im Notdienst nichts.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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