Sind wir im Not­dienst generell ange­halten, nur kleine Packungen abzu­geben?

Wir diskutieren derzeit Folgendes: Sind wir im Not­dienst generell dazu ange­halten, un­bedingt eine N1-Größe abzu­geben, wenn ausdrück­lich eine N2-Größe verordnet wurde?

In unserem jüngsten Fall erhielten wir an einem Sonn­tag eine Verordnung vom Städtischen Klinikum über „Clexane 40 mg s.c. 1x1 mit sterilem Alkohol-Tupfer N2 >>Dj<<“.

Dürfen wir diese Packung so ab­geben oder müssen wir die Menge kürzen?

Antwort

Hier stellt sich die Frage, ob es sich bei der Ver­ordnung um ein Ent­lass­rezept handelte oder um eine ganz normale (viel­leicht in einer Ambulanz ausge­stellte) Verordnung. Führen Sie sich dazu noch einmal die Merkmale eines Entlass­rezeptes vor Augen: Das markanteste Merkmal ist beim rosa Rezept der Balken „Entlass­management“ im Personalien­feld, hinzu kommen die Kenn­zeichen im BSNR-Feld (Nummer beginnend mit 75 = Reha-Ein­richtung bzw. 77 = Krankenhaus) sowie an letzter Position des Status­feldes (Ziffern 4 bzw. 14).

Bei einem Entlass­rezept dürften Sie definitiv nur die Menge einer N1 ab­geben, auch wenn eine N2 verordnet wäre. In diesem Fall müssten Sie die verordnete Menge kürzen.

Handelt es sich um ein normales Rezept, können Sie ganz normal die ver­ordnete Menge ab­geben – daran ändert auch die Abgabe im Not­dienst nichts.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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