Sind Tierarzneimittelrezepte auf eine bestimmte Dauer begrenzt?
Wir haben eine Frage zu tierärztlichen Verordnungen: Ist die Dauer der Einnahme eines Humanarzneimittels für Tiere auf einem Tierarztrezept auf eine bestimmte Dauer begrenzt?
Darf z. B. der Bedarf nur für 3 Monate ausreichen? Bei manchen Rezepten, die wir erhalten haben, steht z. B. „dauerhaft“ drauf.
Antwort
Laut § 2 Abs. 1 Nr. 9 AMVV muss auf einer tierärztlichen Verschreibung Folgendes angegeben werden:
2 Abs. 1 Nr. 9 AMVV
„Die Verschreibung muss enthalten: […]
9. bei tierärztlichen Verschreibungen zusätzlich
a) die Dosierung pro Tier und Tag,
b) die Dauer der Anwendung und
c) sofern das Arzneimittel zur Anwendung bei Tieren verschrieben wird, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, die Indikation und die Wartezeit,
sowie anstelle der Angaben nach Nummer 3 der Name des Tierhalters und Zahl und Art der Tiere, bei denen das Arzneimittel angewendet werden soll, sowie bei Verschreibungen für Tiere, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, die Identität der Tiere […]“
Die Tierärztin bzw. der Tierarzt muss also neben der Dosierung pro Tier und Tag auch angeben, wie lange das Arzneimittel beim Tier angewendet werden muss. Bei der Behandlung chronischer Erkrankungen ist dies ja meist dauerhaft. Jedoch würden wir die Angabe der Anwendungsdauer nicht mit der Gültigkeit einer Verordnung gleichsetzen. Bei Verordnungen über antimikrobiell wirksame Arzneimittel liegt die Gültigkeit bei 5 Tagen nach Ausstellung. Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gilt die Verschreibung 3 Monate (s. § 2 Abs. 5 AMVV).
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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