Sind Tierarzneimittelrezepte auf eine bestimmte Dauer begrenzt?

Wir haben eine Frage zu tier­ärztlichen Ver­ordnungen: Ist die Dauer der Ein­nahme eines Human­arznei­mittels für Tiere auf einem Tier­arzt­rezept auf eine bestimmte Dauer be­grenzt?

Darf z. B. der Bedarf nur für 3 Monate ausreichen? Bei manchen Rezepten, die wir er­halten haben, steht z. B. „dauer­haft“ drauf.

Antwort

Laut § 2 Abs. 1 Nr. 9 AMVV muss auf einer tier­ärztlichen Ver­schreibung Folgendes ange­geben werden:

2 Abs. 1 Nr. 9 AMVV

„Die Verschreibung muss enthalten: […]

9. bei tier­ärztlichen Ver­schreibungen zusätz­lich
a) die Dosierung pro Tier und Tag,
b) die Dauer der An­wendung und
c) sofern das Arznei­mittel zur Anwendung bei Tieren ver­schrieben wird, die der Gewinnung von Lebens­mitteln dienen, die Indikation und die Warte­zeit,

sowie anstelle der Angaben nach Nummer 3 der Name des Tier­halters und Zahl und Art der Tiere, bei denen das Arznei­mittel ange­wendet werden soll, sowie bei Ver­schreibungen für Tiere, die der Gewinnung von Lebens­mitteln dienen, die Identität der Tiere […]“

Die Tier­ärztin bzw. der Tier­arzt muss also neben der Dosierung pro Tier und Tag auch an­geben, wie lange das Arznei­mittel beim Tier ange­wendet werden muss. Bei der Behandlung chronischer Erkrankungen ist dies ja meist dauerhaft. Jedoch würden wir die Angabe der Anwendungs­dauer nicht mit der Gültig­keit einer Ver­ordnung gleich­setzen. Bei Verordnungen über anti­mikrobiell wirksame Arznei­mittel liegt die Gültig­keit bei 5 Tagen nach Aus­stellung. Wenn keine Gültig­keits­dauer ange­geben ist, gilt die Ver­schreibung 3 Monate (s. § 2 Abs. 5 AMVV).

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung