Sind SVA-Rezepte automatisch zuzahlungsbefreit?
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Wir haben ein Kassenrezept erhalten, das zulasten der AOK Hessen/SVA ausgestellt wurde. Eine Zuzahlungsbefreiung ist nicht angekreuzt, der Patient meint aber, er müsste nicht zuzahlen.
Besteht bei SVA-Rezepten automatisch eine Zuzahlungsbefreiung?
Antwort
Versicherte aus dem EU-Ausland können im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens hier in Deutschland mit Arzneimitteln und Hilfsmitteln zulasten der GKV versorgt werden, wie Sie richtig schreiben. Hinter dem Namen der Krankenkasse steht dann der Zusatz SVA.
Es gelten die Rabattverträge der angegebenen Krankenkasse, und auch hinsichtlich der gesetzlichen Zuzahlung sind die Patienten den Versicherten der deutschen Krankenkasse gleichgestellt. Damit muss der Patient die Zuzahlung leisten und ist nicht automatisch von dieser Pflicht befreit.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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