Sind PZN und Dosierung auf Zahnarztrezepten erforderlich?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben aus einer Zahnarztpraxis ein Antibiotikarezept erhalten. PZN und eine Angabe zur Dosierung fehlen.
Sind diese Angaben auch für Zahnärzte Pflicht?
Antwort
Die Vorgabe, die PZN auf einem Rezept anzugeben, richtet sich basierend auf dem Bundesmantelvertrag und dem Anforderungskatalog nach § 73 SGB V für Verordnungssoftware an Ärzte.
Die Apotheke muss diese nicht prüfen oder ergänzen, wenn die Verordnung auch ohne PZN eindeutig ist.
Die Angabe der Dosierung ist jedoch als Pflichtangabe in § 2 Abs. 1 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) aufgenommen worden:
2 Abs. 1 AMVV
„Die Verschreibung muss enthalten: [...] 7. die Dosierung; dies gilt dann nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung einer verschreibenden Person vorliegt und wenn die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat oder wenn das verschriebene Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird.“
Daher muss eine Dosierung auf jeder Verschreibung über ein verschreibungspflichtiges Präparat angegeben sein, egal wer es verordnet – Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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