Sind PZN und Dosierung auf Zahnarztrezepten erforderlich?

Wir haben aus einer Zahnarztpraxis ein Antibiotikarezept erhalten. PZN und eine Angabe zur Dosierung fehlen.

Sind diese Angaben auch für Zahnärzte Pflicht?

Antwort

Die Vorgabe, die PZN auf einem Rezept anzugeben, richtet sich basierend auf dem Bundes­mantel­vertrag und dem Anforderungs­katalog nach § 73 SGB V für Verordnungs­software an Ärzte.
Die Apotheke muss diese nicht prüfen oder ergänzen, wenn die Verordnung auch ohne PZN eindeutig ist.

Die Angabe der Dosierung ist jedoch als Pflicht­angabe in § 2 Abs. 1 Arznei­mittel­verschreibungs­verordnung (AMVV) aufge­nommen worden:

2 Abs. 1 AMVV

„Die Verschreibung muss enthalten: [...] 7. die Dosierung; dies gilt dann nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung einer verschreibenden Person vorliegt und wenn die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat oder wenn das verschriebene Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird.“

Daher muss eine Dosierung auf jeder Verschreibung über ein verschreibungspflichtiges Präparat angegeben sein, egal wer es verordnet – Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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