Sind OTC-Arzneimittel für eine 16jährige Patientin auf GKV-Rezept erlaubt?

Wir haben folgendes Rezept für eine 16jährige Patientin erhalten:

Krankenkasse: AOK Plus (IK 105998018)
Verordnet:Nasic Nasenspray 15 ml
Neo Angin Benzoca Dolo Lut 12 St.
Soledum Kapseln forte 20 St. N1

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Antwort:

Apothekenpflichtige Arzneimittel werden von der GKV gemäß § 34 Abs. 1 SGB V bis zu einem Alter von 12 Jahren und bei Entwicklungsstörungen bis zu einem Alter von 18 Jahren erstattet. Die Apotheke kann und muss nicht überprüfen, ob bei einem Patienten bzw. einer Patientin eine Entwicklungsstörung vorliegt. Somit können Sie apothekenpflichtige OTC-Arzneimittel, die auf einem Kassenrezept für Patienten/-innen unter 18 Jahre verordnet sind, grundsätzlich zulasten der GKV abgeben. Hierfür muss der Arzt sich verantworten, die Apotheke wird nicht retaxiert.

Die drei auf dem Ihnen vorliegenden Rezept verordneten OTC-Arzneimittel sind allesamt apothekenpflichtig, sodass eine Abgabe zulasten der GKV erfolgen kann. Wenn offensichtliche Zweifel am Vorliegen einer Entwicklungsstörung bestehen, können Sie natürlich im Rahmen einer guten Arzt-Apotheker-Zusammenarbeit auch Rücksprache mit dem Verordner halten.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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