Sind nicht normierte Packungen austauschbar?

Uns liegt eine Verordnung über „Rinvoq 15 mg Retardtabletten RET 28 St. (PZN: 16687795)“ zulasten der Techniker Krankenkasse (IK: 101777502) vor. Die 28er-Packung ist nicht lieferbar. Eine Packung mit 30 St. (PZN: 15620317) ist lieferbar.

Dürfen wir diese Packung nach Rücksprache mit dem Arzt und schriftlicher Dokumentation der Rücksprache auf dem Rezept abgeben oder brauchen wir ein neues Rezept?

Antwort

Die verschiedenen Packungsgrößen von Rinvoq sind nicht aut-idem-austauschbar, da sie nicht einem N-Bereich zugeordnet werden. Dementsprechend dürfen Sie keinen Austausch unter diesen Arzneimitteln vornehmen. Die SARS-CoV-2-AMVersVO erlaubt zwar einen Aut-simile-Austausch, sollte das verordnete Präparat nicht lieferbar und vorrätig sein, allerdings darf auch dann die verordnete Höchstmenge nicht überschritten werden. Ausnahme: Die Artikel fallen in den gleichen Normbereich und sind beide den Abgaberegeln entsprechend. Nun ist es so, dass Rinvoq keine Normgrößenkennzeichen trägt.
Somit lautet unsere Empfehlung, dass Sie das Rezept durch den Arzt auf 30 Stück ändern lassen sollten, um auf der sicheren Seite zu sein. Bei dieser Preisklasse sollten Sie kein Risiko eingehen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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