Sind Mehrkosten nicht in allen Fällen in der EDV eingespeist?

Wir haben eine Frage zur Abrechnung von Mehrkosten, da stiftet unsere EDV Verwirrung: Bei Verordnung von Betmiga 50 mg 100 St. (PZN 11676031, VK 103,03 €) wird beispielsweise bei AOK Plus, BARMER sowie AOK Sachsen-Anhalt auf dem Rezept ein Tax-Betrag von 78,05 € (= Festbetrag) ausgewiesen; neben der Zuzahlung von 7,81 € ist noch ein Mehrbetrag von 24,98 € durch den Patienten zu entrichten.

Nun liegt uns ein Rezept von der IKK classic mit ebendieser Verordnung vor. Beim Taxieren wird hierbei jedoch der Tax-Betrag 103,03 € (= VK) angezeigt und lediglich die Zuzahlung 7,81 € ohne Verweis auf einen Mehrbetrag.

Wurde das bei dieser Kasse falsch eingepflegt? Und falls dort keine Mehrkosten anfallen: Warum muss der Patient dann nicht 10 € Zuzahlung leisten?

Antwort

Nach unseren Recherchen gibt es für Betmiga bei verschiedenen Krankenkassen einen Mehrkostenverzicht, dies gilt auch für die IKK classic.

Somit wurde alles richtig eingepflegt, und der Tax-Preis von 103,03 € ist richtig ausgewiesen. Hier zahlt die Krankenkasse die Mehrkosten, nicht der Patient.

Die Zuzahlung orientiert sich dennoch am Festbetrag, daher zahlt der Patient die Zuzahlung von 7,81 €.

Wenn es für eine GKV keinen kassenspezifischen Mehrkostenverzicht gibt, so muss üblicherweise der Patient die Mehrkosten tragen. Eine Abrechnung zulasten der GKV ist in der Regel nicht möglich. Ausnahme: Aufgrund von Lieferschwierigkeiten bei Rabattarzneimitteln kann nur ein mehrkostenpflichtiges Arzneimittel abgegeben werden. Dann trägt die GKV auch die Mehrkosten.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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