Sind Import und Original mit abweichender Darreichungsform austauschbar?

Uns liegt folgendes Rezept vor „Tecfidera 240 mg 28 Tage N2, 56 KMP Haemato“ zulasten der AOK Rheinland/Hamburg (IK 104212505).
Mit der Abkürzung KMP gibt es einen Import, der nicht lieferbar ist. Dürfen wir das Original (Biogen) nehmen, das allerdings als HKM im Handel ist? Der VK-Preis ist identisch und Rabattverträge gibt es hier nicht.

Antwort:

Da Importe und deren Bezugsoriginale als identisch gelten und die Darreichungsformen zwischen Importen und bezugnehmendem Original nach Rahmenvertrag § 5 nur vergleichbar sein müssen, ist ein Austausch in Bezug auf die unterschiedliche Darreichungsform möglich.

Arzneiliefervertrag Nordrhein:

6 Abs. 2

2) Importierte Arzneimittel im Sinne dieses Vertrages sind Arzneimittel,
[…]
– die mit dem Bezugsarzneimittel in Wirkstärke und Packungsgröße identisch sowie in der Darreichungsform therapeutisch vergleichbar sind (Re- und Parallelimporte),

Für den Preisvergleich zwischen Original und Importen wird jedoch der um den Anbieterpflichtrabatt bereinigte VK herangezogen – nicht der normale „VK-Preis“.

Hier APb-VK (Anbieterpflicht-bereinigter-VK):

Der verordnete Import ist also günstiger als das Original.

Nach Arzneiliefervertrag Nordrhein ist die Abgabe eines teureren Präparates als das verordnete oder die Abgabe des Originals jedoch bei Nichtverfügbarkeit und erfolgter Rücksprache mit dem Arzt möglich:

(7) Ist zum Zeitpunkt der Vorlage der Verordnung weder das verordnete Importarzneimittel noch ein anderes Importarzneimittel lieferbar, das nicht teurer ist als das verordnete, ist die Apotheke berechtigt, ein höherpreisiges Importarzneimittel oder das Originalarzneimittel abzugeben. Hierzu ist vor der Abgabe Rücksprache mit dem verordnenden Arzt zu halten, auf dem Verordnungsblatt die Rücksprache mit dem Arzt zu dokumentieren und das Sonderkennzeichen „Nichtverfügbarkeit“ (2567024) aufzudrucken. Auf Nachfrage hat die Apotheke die Nichtverfügbarkeit des verordneten Importarzneimittels nachzuweisen.

Vergessen Sie daher bei Abgabe des Originalproduktes nicht den Hinweis auf die erfolgte Rücksprache mit Datum und Unterschrift auf die Verordnung aufzubringen. Auch die Sonder-PZN sollte nicht vergessen werden!

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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