Sind Fluoretten erstattungsfähig?

Uns liegt ein Rezept über Fluoretten vor. Sind diese weiterhin erstattungsfähig? Hier gab es doch einmal eine Ausnahmeregelung.

Antwort

Fluoridpräparate zur Kariesprophylaxe bei Kindern fallen zwar schon länger nicht mehr unter die Apothekenpflicht, sie sind aber dennoch ausnahmsweise für Kinder erstattungsfähig, wenn andere Möglichkeiten zur Fluoridergänzung nicht zur Anwendung kommen können und die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt sich überzeugt hat, dass keine anderweitige Fluoridzufuhr erfolgt. Das ist die Entscheidung einer Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen aus dem Jahr 2002.

Die verordneten Fluoretten können also zu dem entsprechenden Vertragspreis mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet werden. Beachten Sie bitte auch, dass die Vertragspreise regional unterschiedlich ausfallen können. Daher ist es wichtig, auch das jeweilige Kammergebiet in die EDV einzugeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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