Sind Emla-Pflaster für ein Kind abrechnungsfähig?

Wir erhielten heute ein Rezept über „Emla Pflaster N1 PZN 8864800“ für ein Kind. Wir sind unsicher, ob wir das Rezept zulasten der GKV abrechnen können. Können Sie helfen?

Antwort

Emla Pflaster sind als apothekenpflichtiges Arzneimittel im Handel. Eine Verordnungseinschränkung bzw. einen Verordnungsausschluss gibt es für diese Pflaster nicht. Daher sollte der Abrechnung aus unserer Sicht nichts entgegenstehen, wenn das Kind unter 12 Jahren alt ist (oder unter 18 mit Entwicklungsstörungen).

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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