Sind diese Präparate trotz deutlich abweichender Stückzahl austauschbar?

Wir haben ein Rezept über „Estrifam 2 mg 3 x 28 St. PZN 06973040“ erhalten.

Als austauschbare Präparate werden Femoston und Estradiol angezeigt. Letzteres enthält aber nicht 84 Tabletten, sondern nur 60.

Ist ein Austausch darauf überhaupt erlaubt?

Antwort

Die drei Präparate sind gegeneinander austauschbar, die Darstellung ist also korrekt. Sie stimmen in mindestens einer Indikation überein und sind, da sowohl die 60er-Packung als auch die Packung mit drei Zyklen dem N2-Bereich zuzuordnen ist trotz abweichender Stückzahlen austauschbar.

Zunächst müssen Sie, ausgehend von der vorliegenden Verordnung, die Lage der Rabattverträge prüfen. Falls ein Arzneimittel mit abweichender Stückzahl verordnet ist (beispielsweise die 60er-Packung Estradiol) und die Patientin bisher immer die Kalenderpackung hatte, können Sie die Anwendung Pharmazeutischer Bedenken in Erwägung ziehen und damit den Austausch verhindern.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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