Sind diese Präparate trotz deutlich abweichender Stückzahl austauschbar?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Rezept über „Estrifam 2 mg 3 x 28 St. PZN 06973040“ erhalten.
Als austauschbare Präparate werden Femoston und Estradiol angezeigt. Letzteres enthält aber nicht 84 Tabletten, sondern nur 60.
Ist ein Austausch darauf überhaupt erlaubt?
Antwort
Die drei Präparate sind gegeneinander austauschbar, die Darstellung ist also korrekt. Sie stimmen in mindestens einer Indikation überein und sind, da sowohl die 60er-Packung als auch die Packung mit drei Zyklen dem N2-Bereich zuzuordnen ist trotz abweichender Stückzahlen austauschbar.

Zunächst müssen Sie, ausgehend von der vorliegenden Verordnung, die Lage der Rabattverträge prüfen. Falls ein Arzneimittel mit abweichender Stückzahl verordnet ist (beispielsweise die 60er-Packung Estradiol) und die Patientin bisher immer die Kalenderpackung hatte, können Sie die Anwendung Pharmazeutischer Bedenken in Erwägung ziehen und damit den Austausch verhindern.
- DAP Arbeitshilfe „Pharmazeutische Bedenken – Dokumentation auf dem Rezept“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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