Sind diese Darreichungsformen austauschbar?

Folgende Verordnung liegt uns vor:
„Monuril 3000 Granulat 1 x 8 g 1 Packung“
Krankenkasse: BKK Gildemeister Seidensticker (IK 103724272)

Ausgehend vom verordneten Präparat werden verschiedene Rabattartikel angezeigt, einer davon hat die Darreichungsform „PLE“ (die anderen sind „GRA“).

Wie ist damit umzugehen?

Antwort:

Arzneimittel müssen durch einen Rabattartikel substituiert werden, wenn alle Aut-idem-Kriterien nach Rahmenvertrag § 4 erfüllt sind:

  1. gleicher Wirkstoff,
  2. identische Wirkstärke,
  3. identische Packungsgröße,
  4. gleiche oder austauschbare Darreichungsform,
    dabei sind
    • die Darreichungsformen mit identischer Bezeichnung in der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (Lauer-Taxe) gleich,
    • Darreichungsformen nach den Hinweisen des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 129 Absatz 1a SGB V austauschbar,
  5. Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet,
  6. keine einer Ersetzung des verordneten Arzneimittels entgegenstehenden betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften; insbesondere hat die abgegebene Menge der verordneten Menge zu entsprechen.

Für Fosfomycin sind folgende austauschbare Darreichungsformen durch den G-BA definiert:

Damit gelten alle entsprechenden Darreichungsformen als gegeneinander austauschbar, die Anzeige der EDV ist also korrekt.
Sie dürfen unter den Rabattartikeln frei wählen, also entweder ein Rabattpräparat mit dem Kürzel „GRA“ (Granulat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen) oder das Präparat, das als „PLE“ (Pulver zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen) gekennzeichnet ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung