Sind diese Darreichungsformen austauschbar?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Folgende Verordnung liegt uns vor:
„Monuril 3000 Granulat 1 x 8 g 1 Packung“
Krankenkasse: BKK Gildemeister Seidensticker (IK 103724272)
Ausgehend vom verordneten Präparat werden verschiedene Rabattartikel angezeigt, einer davon hat die Darreichungsform „PLE“ (die anderen sind „GRA“).
Wie ist damit umzugehen?
Antwort:
Arzneimittel müssen durch einen Rabattartikel substituiert werden, wenn alle Aut-idem-Kriterien nach Rahmenvertrag § 4 erfüllt sind:
- gleicher Wirkstoff,
- identische Wirkstärke,
- identische Packungsgröße,
- gleiche oder austauschbare Darreichungsform,
dabei sind- die Darreichungsformen mit identischer Bezeichnung in der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (Lauer-Taxe) gleich,
- Darreichungsformen nach den Hinweisen des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 129 Absatz 1a SGB V austauschbar,
- Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet,
- keine einer Ersetzung des verordneten Arzneimittels entgegenstehenden betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften; insbesondere hat die abgegebene Menge der verordneten Menge zu entsprechen.
Für Fosfomycin sind folgende austauschbare Darreichungsformen durch den G-BA definiert:
Damit gelten alle entsprechenden Darreichungsformen als gegeneinander austauschbar, die Anzeige der EDV ist also korrekt.
Sie dürfen unter den Rabattartikeln frei wählen, also entweder ein Rabattpräparat mit dem Kürzel „GRA“ (Granulat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen) oder das Präparat, das als „PLE“ (Pulver zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen) gekennzeichnet ist.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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