Ist die Angabe der PZN und der Dosierung auch bei Kassenzahnärzten Pflicht?

Uns liegt ein Rezept über Doxycyclin 100 mg ratiopharm vor, ausgestellt von einem Zahnarzt. Ist die Angabe der PZN und der Dosierung auch bei Kassenzahnärzten Pflicht?

Antwort

Die PZN auf das Rezept zu bringen, ist eine Vorgabe, die sich an die Ärzte richtet. Die Apotheke muss diese nicht prüfen oder ergänzen, wenn die Verordnung auch ohne PZN eindeutig ist. Die Angabe der Dosierung wird aktuell weder in den gültigen Lieferverträgen, noch in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) gefordert.

Die Angabe der Dosierung ist jedoch als Pflichtangabe in § 2 Abs. 1 AMVV aufgenommen worden:

2 Abs. 1 AMVV

Die Verschreibung muss enthalten: [...] 7. die Dosierung; dies gilt dann nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung einer verschreibenden Person vorliegt und wenn die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat oder wenn das verschriebene Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird.

Daher muss eine Dosierung auf jeder Verschreibung über ein verschreibungspflichtiges Präparat angegeben sein, egal wer es verordnet, Arzt oder Zahnarzt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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