Sind Dauerrezepte für Rx-Arzneimittel erlaubt?

Wir haben ein Privatrezept erhalten, auf dem 20 Packungen eines verschreibungspflichtigen Medikamentes mit dem Vermerk „Dauerrezept bis 03/2018“ verordnet wurden. Das Rezept wurde im März 2017 ausgestellt und wird jetzt (Juli) erstmals vorgelegt.

Ist das Rezept überhaupt noch gültig? Und ist der Vermerk Dauerrezept überhaupt zulässig?

Antwort:

Die Formulierung „Dauerrezept bis 03/2018“ sollte besser „Rezept gültig bis 3/2018“ lauten.

Nach § 2 (5) der AMVV ist es nämlich möglich, ein Rezept mit einer Gültigkeitsdauer zu versehen:

2 (5) AMVV

„Fehlt die Angabe der Gültigkeitsdauer, so gilt die Verschreibung drei Monate.“

Da in dem Fall die Gültigkeitsdauer angegeben ist, ist das Rezept auch noch gültig und kann theoretisch im Gültigkeitszeitraum beliefert werden. Der Arzt übernimmt dabei die Verantwortung für die verordnete Anzahl an Packungen und der Patient darf innerhalb des Gültigkeitszeitraums nach und nach Teile der verordneten Gesamtmenge abholen.

Wenn der Arzt nicht möchte, dass der Patient die Gesamtmenge auf einmal erhält, dann hat er die Möglichkeit, mehrere Rezepte zeitlich versetzt auszustellen.

Dauerrezepte gibt es dagegen im Bereich der Versorgung mit Hilfsmitteln. Hier ist die Gültigkeit je nach Krankenkasse und Liefervertrag unterschiedlich und die Vorgehensweise bei der Belieferung sollte vorab mit der Krankenkasse geklärt und gegebenenfalls genehmigt werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung