Sind Benzodiazepine wie Flunitrazepam BtM?

Wir überlegen momentan Folgendes: Sind alle Benzodiazepine BtM-pflichtig? Wir finden in der EDV nur für Rohypnol den Hinweis, dass es auf BtM-Rezept verordnet werden muss. Wie ist hier der Sachstand?

Antwort

Sie haben ganz Recht, Rohypnol mit dem Wirkstoff Flunitrazepam muss auf einem BtM-Rezept verordnet werden, da es ohne Ausnahmen dem BtM-Recht unterliegt. Grund dafür ist das hohe Abhängigkeits- und Missbrauchspotenzial. Für andere Benzodiazepine gibt es Ausnahmen gemäß Anlage III des BtMG. So gilt beispielsweise für Bromazepam „ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 6 mg Bromazepam enthalten“ und für Diazepam „ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 1 vom Hundert als Sirup oder Tropflösung, jedoch nicht mehr als 250 mg je Packungseinheit, oder je abgeteilte Form bis zu 10 mg Diazepam enthalten“. In den genannten Wirkstärken können diese Wirkstoffe demnach auf normalem Rezept verordnet werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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