Sind bei Insulinen unterschiedliche N2-Packungen gegeneinander austauschbar?

Wir haben eine Frage zur Auswahl preis­günstiger Aut-idem-Artikel. Bei Apidra gibt es als N2 die Packungs­größen 10 x 3 ml und 9 x 3 ml. Wenn nun die Abgabe des Rabatt­artikels zum Beispiel wegen Nicht­verfüg­barkeit nicht in Frage kommt, gelten dann auch die Artikel mit 9 x 3 ml als preis­günstig oder dürfen hierfür nur die Packungen mit 10 x 3 ml heran­ge­zogen werden? Laut Rahmen­vertrag stehen alle Packungen aus dem N-Bereich zur Wahl, aller­dings werden die Packungen mit 9 x 3 ml nicht von unserer Soft­ware ange­zeigt. Was ist nun richtig?

Antwort

Gemäß § 8 Abs. 3 Rahmenvertrag gelten Packungsgrößen eines Normbereichs als austauschbar, unabhängig von der enthaltenen Menge:

8 Abs. 3 Rahmenvertrag

„Ist bei einer Verordnung eine N-Bezeichnung angegeben, stehen alle Packungen aus diesem N-Bereich zur Auswahl. Entspricht die nur nach Stückzahl verordnete Menge einem N-Bereich, stehen alle Packungen aus diesem N-Bereich zur Auswahl. Entspricht die nur nach Stückzahl verordnete Menge keinem N-Bereich, stehen ausschließlich Packungen mit der identischen Stückzahl zur Auswahl. […]“

Da die Packungen 9 x 3 ml und 10 x 3 ml beide dem N2-Bereich angehören, kann – sofern keine Rabattverträge vorrangig zu beachten sind – bis zur Preisgrenze des verordneten Artikels jedes Präparat abgegeben werden. Preisgünstige Importe gibt es in diesem Fall nicht, daher könnten Sie bei einer Verordnung des Originals dieses auch abgeben (Abgabe nach § 13 Rahmenvertrag im importrelevanten Markt).

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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