Sind Aufkleber auf einem Rezept erlaubt?

Antwort:

Aufkleber sind eigentlich nicht erlaubt, auch Patientendaten-Aufkleber nicht, wie man sie aus Kliniken kennt, könnten ein Retaxproblem werden. Bisher sind uns diesbezüglich allerdings noch keine Retaxierungen oder Arztregresse bekannt.

Dazu ein Ausschnitt eines Schreibens einer KV:

„Beim Ausfüllen von Arzneimittelrezepten verwenden Sie bitte keine Aufkleber. Die Beschriftung der Rezepte muss dauerhaft sein. Nach der Vordruckvereinbarung hat die Beschriftung des Personalienfeldes zeilen– und spaltengerecht zu sein. In Ambulanzen werden vereinzelt die gängigen Patientenaufkleber benutzt. Das ist nicht zulässig. Die Aufkleber könnten gefälscht oder getauscht werden und sind nicht maschinenlesbar.“

Vielleicht bitten Sie je nach Rezeptwert die Klinik um ein neues, Aufkleber-freies Rezept.

Die Apotheke darf übrigens nur Aufkleber verwenden die den folgenden Vorgaben der technischen Anlage entsprechen:

„Es dürfen nur Aufkleber genutzt werden, die dem in der Technischen Anlage 2 vereinbarten Muster entsprechen, die sich aufgrund ihrer Klebeeigenschaft untrennbar mit dem Rezept verbinden und deren Felder den Abmessungen des Muster 16 entsprechen. Die Aufkleber und die Angaben darauf müssen der Maschinenlesbarkeit nach den Bestimmungen der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung entsprechen.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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