Sind Ampullen und Injektionslösung bei Morphin gegeneinander austauschbar?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage bezüglich des Austausches von Morphin-Ampullen:
Dürfen die mit „ILO“ (Injektionslösung) gekennzeichneten Präparate (z. B. von ratiopharm) gegen Morphin-Hameln-Ampullen mit dem Kürzel „AMP“ ausgetauscht werden und umgekehrt?
Antwort
Nein, diese beiden Darreichungsformen dürfen nicht gegeneinander ausgetauscht werden.
Ausgetauscht werden dürfen nach § 9 Abs. 3d des Rahmenvertrags nur gleiche oder austauschbare Darreichungsformen. Dabei gelten folgende Kriterien:
- Darreichungsformen mit identischer Bezeichnung in den Preis- und Produktinformationen sind gleich.
- Darreichungsformen sind nach den Hinweisen des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 129 Abs. 1a Satz 1 SGB V (Arzneimittel-Richtlinie Anlage VII Teil A) als austauschbar definiert.
Da die Darreichungsformen ILO und AMP nicht gleich sind und der G-BA für Morphin nur die folgenden Darreichungsformen als austauschbar definiert hat, ist ein Austausch nicht möglich:
- DAP-Rubrik „Austauschbare Darreichungsformen“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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