Sind Ampullen mit Triamcinolonacetonid ein Lifestyle-Arzneimittel?
Uns liegt ein Rezept über „Triam 10 Lichtenstein Kristallsuspension 5x1ml N2 PZN 04692650 intraläsionale Inj. in der Praxis“ zu Lasten der Bahn-BKK vor. Unser EDV-System warnt uns mit dem Hinweis „Lifestyle-Arzneimittel, keine Abgabe zu Lasten der GKV“. Wir stellen uns die Frage, ob das Arzneimittel in bestimmten Indikationen doch übernommen wird und ob wir prüfpflichtig sind.
Antwort
Laut Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie wird Triamcinolonacetonid zur Behandlung von Alopecia areata als Lifestyle-Arzneimittel eingeordnet.
Das verordnete Arzneimittel ist für unterschiedliche Anwendungsgebiete zugelassen, u.a. Alopecia areata, Lichen ruber planus oder Lupus erythematodes chronicus.
Ist keine Diagnose auf dem Rezept angegeben, haben Sie keine weitere Prüfpflicht und können davon ausgehen, dass das Arzneimittel für eine der anderen Indikationen verordnet wurde. Sie können das Arzneimittel also abgeben. Sollte jedoch eine Diagnose angegeben sein, hätten Sie eine Prüfpflicht, ob die angegebene Diagnose unter Anlage II AM-RL fällt.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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