Sind alte T-Rezept-Vordrucke weiterhin gültig?
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Wir sind beim Thema T-Rezept unsicher. Ist es korrekt, dass es aktuell unterschiedliche Rezeptvordrucke im Umlauf gibt? Oder dürfen Ärzte nur die jeweils aktuellen Vordrucke verwenden?
Antwort
Es kann durchaus vorkommen, dass momentan verschiedene T-Rezept-Formulare vorkommen. Eine größere Änderung gab es diesbezüglich ab dem 15. September 2011. Auf den nach diesem Datum herausgegebenen T-Rezept-Formularen ist nur noch eine Verordnungszeile vorgesehen, es kann also nur noch ein Arzneimittel verordnet werden (davon aber durchaus mehrere Packungen, sofern die vorgegebenen Höchstmengen beachtet werden). Die alten Formulare behalten aber weiter ihre Gültigkeit, sofern noch welche im Umlauf sind, und darauf dürfen nach den Angaben des BfArM weiterhin drei Arzneimittel verordnet werden.
Die im April wirksam gewordene Änderung bei den T-Rezepten hat nur die Rückseite von Teil II des T-Rezept-Formulars beeinflusst, das zur Dokumentation ans BfArM gesendet wird: Dort wurde ein Feld für den aufzutragenden Apothekenstempel ergänzt, um die Abwicklung für Apotheken zu vereinfachen. Auch hier gilt, dass ältere T-Rezept-Vordrucke ohne dieses Stempelfeld weiterhin ihre Gültigkeit behalten.
- DAP Arbeitshilfe „Erforderliche Angaben auf einem T-Rezept“ (PDF)
- DAP Lexikon
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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