Sind 2 x Movicol Junior 90 Stück verordnungsfähig auf Privatrezept?

Wir sind bei der Verordnung von Movicol Junior unsicher: Darf ein Kinder­arzt 2 x 90 St. Movicol Junior von Norgine PZN 10086830 (= Medizinprodukt) auf einem Privat­rezept verordnen?

Und darf er auch 2 x 90 St. eines Imports (= Arzneimittel) auf Privat­rezept verordnen? Der Kinder­arzt hat offenbar die Info bekommen, er dürfe nur 1 x 90 St. verordnen. Können Sie helfen?

Antwort

Zulasten einer GKV müsste man in der Apotheke unterscheiden: Das Arzneimittel (= Import) mit der 90-Stück-Packung ist eine Jumbopackung, daher darf dieses nicht zulasten der GKV abgegeben werden (weder mit einer noch mit zwei Packungen) – dies müsste der Kunde dann selbst bezahlen.
Für Medizinprodukte gelten die Einschränkungen der PackungsV jedoch nicht. Da es dafür keine Normbereiche gibt, gibt es auch keine Jumbopackungen. Hier könnte der Arzt zulasten einer GKV auch mehrere Packungen verordnen.

Auf ein Privatrezept kann der Arzt nach unserer Einschätzung sowohl das Arzneimittel als auch das Medizinprodukt verordnen, allerdings sollte der Kunde vorab mit seiner Krankenkasse klären, ob diese die Kosten am Ende auch übernimmt. Gibt es hier ähnliche Einschränkungen wie bei der GKV, müsste der Kunde im Zweifel die Kosten ggf. selbst tragen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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