Sind 2 x Movicol Junior 90 Stück verordnungsfähig auf Privatrezept?
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Wir sind bei der Verordnung von Movicol Junior unsicher: Darf ein Kinderarzt 2 x 90 St. Movicol Junior von Norgine PZN 10086830 (= Medizinprodukt) auf einem Privatrezept verordnen?
Und darf er auch 2 x 90 St. eines Imports (= Arzneimittel) auf Privatrezept verordnen? Der Kinderarzt hat offenbar die Info bekommen, er dürfe nur 1 x 90 St. verordnen. Können Sie helfen?
Antwort
Zulasten einer GKV müsste man in der Apotheke unterscheiden: Das Arzneimittel (= Import) mit der 90-Stück-Packung ist eine Jumbopackung, daher darf dieses nicht zulasten der GKV abgegeben werden (weder mit einer noch mit zwei Packungen) – dies müsste der Kunde dann selbst bezahlen.
Für Medizinprodukte gelten die Einschränkungen der PackungsV jedoch nicht. Da es dafür keine Normbereiche gibt, gibt es auch keine Jumbopackungen. Hier könnte der Arzt zulasten einer GKV auch mehrere Packungen verordnen.
Auf ein Privatrezept kann der Arzt nach unserer Einschätzung sowohl das Arzneimittel als auch das Medizinprodukt verordnen, allerdings sollte der Kunde vorab mit seiner Krankenkasse klären, ob diese die Kosten am Ende auch übernimmt. Gibt es hier ähnliche Einschränkungen wie bei der GKV, müsste der Kunde im Zweifel die Kosten ggf. selbst tragen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
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