Simponi – können 3 x N1 abgegeben werden, wenn N2 nicht lieferbar ist?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Rezept zulasten der AOK Bayern, auf dem verordnet ist: 3er Simponi Inj.
Der Großhandel kann nur 3 x 1 Stück (also einzeln) liefern, da die 3er-Packung vom Hersteller nur mit sehr kurzer Laufzeit lieferbar ist.
Muss ich jetzt direkt beim Hersteller ordern oder 3 x die 1er-Packung abgeben?
Antwort:
Die Abgabe von drei N1-Packungen des Arzneimittels Simponi ist auf Grundlage dieser Verordnung nicht retaxsicher. Da die 3er-Packung im Handel und formal lieferbar ist, wenn auch nur mit kurzer Laufzeit, könnte die Krankenkasse eine unwirtschaftliche Abgabe von 3 x 1 Stück beanstanden (s. auch § 6 Abs. 2 Rahmenvertrag).
Deshalb sollten Sie versuchen, die N2-Packung über den Hersteller direkt zu beziehen. Wenn dies nicht möglich ist, sollte zunächst nur eine N1-Packung abgegeben werden. Hierzu ist eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich, um die Problematik und die mögliche Mengenkürzung mit ihm zu besprechen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung