Seretide mit Aut-idem-Kreuz: Darf das rabattierte Viani abgegeben werden?
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Uns liegt eine Verordnung über „Seretide 50/250 Diskus 3 x 60 N3 Kohl“ mit Aut-idem-Kreuz zulasten der TK vor. Seretide von Kohlpharma ist der günstigste Import, aber Viani ist rabattiert. Allerdings hat Viani in der Taxe eine andere Darreichungsform.
Wie können wir dieses Rezept retaxsicher beliefern?
Antwort:
Ein rabattiertes Original oder auch rabattierte Importe sind immer vorrangig abzugeben, auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz. Bei Missachtung von Rabattverträgen (auch im Verhältnis von Original und Importen) können die gesetzlichen Kassen leider auf „Null“ retaxieren.
Die entsprechende Regel für Ersatzkassen findet sich in § 4 Abs. 12 vdek-AVV:
„Hat der Vertragsarzt ein Fertigarzneimittel unter seinem Produktnamen und/oder seiner Pharmazentralnummer unter Verwendung des aut-idem-Kreuzes verordnet, ist dies im Verhältnis von importiertem und Bezugsarzneimittel mangels arzneimittelrechtlicher Substitution unbeachtlich. Dies gilt nicht, wenn der Arzt vermerkt hat, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen kein Austausch erfolgen darf.“
Bezüglich der unterschiedlichen Darreichungsformen bei Original und bezugnehmenden Importen ist die Situation momentan, vor allem hinsichtlich der Darstellung in den Apotheken-Softwaresystemen, unbefriedigend. Wenn man ausgehend von dem verordneten Import nur einen Aut-idem-Vergleich vornimmt, wird das rabattierte Original aufgrund der abweichenden Darreichungsform nicht angezeigt (s. Abb. 1).
Sucht man allerdings nach bezugnehmenden Importen bzw. Originalen, wird das rabattierte Original angezeigt (s. Abb. 2).
Diese Diskrepanz wird in einigen Softwaresystemen noch nicht korrekt berücksichtigt, sodass bei Verordnungen, bei denen nur Original und Importe zur Auswahl stehen, immer die vollständige Original-Import-Liste aufgerufen und auf Rabattverträge überprüft werden sollte.
Das rabattierte Original (Viani) ist trotz der abweichenden Darreichungsform vorrangig abzugeben, da in § 5 Abs. 2 Rahmenvertrag geregelt ist, dass die Darreichungsform von Importen lediglich „therapeutisch vergleichbar“ sein muss. Für die Abgabe von Rabattarzneimitteln (§ 4 Abs. 1 und 2 Rahmenvertrag) muss die Darreichungsform jedoch eigentlich entweder identisch oder vom G-BA als austauschbar definiert worden sein. Deshalb wird das rabattierte Original über die Aut-idem-Suche auch nicht angezeigt.
Da bei Nichtabgabe von Rabattartikeln auf „Null“ retaxiert wird, besteht dringender Handlungsbedarf. Sowohl die vertragliche Regelung (§ 4 Abs. 1 Rahmenvertrag) als auch alle Softwaresysteme müssten diesbezüglich angepasst werden.
- DAP Retax-Arbeitshilfe 18 Original vs. Import
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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