Rx-Arzneimittel und Diätetikum auf einem Rezept erlaubt?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine GKV-Verordnung erhalten:
„1 x Iressa 250 mg N1 (und auf dem gleichen Verordnungsblatt)
1 x Fortimel Energy Mischk Flu 8 x 4 x 200 ml“
Kostenträger ist die DAK mit der Kostenträgerkennung 100567993.
Jetzt ist die Frage, ob eine Kombination eines Rx-Arzneimittels mit Trinknahrung auf einem Rezept möglich ist oder ob zwei einzelne Verordnungen nötig sind, da bisher alle Trinknahrungsverordnungen immer auf gesondertem Rezept eingereicht wurden.
Antwort:
Nur Hilfsmittel müssen getrennt von Arzneimitteln oder Medizinprodukten verordnet werden.
Diätetika dürfen zusammen mit Arzneimitteln auf einem Rezeptformular stehen. Die Preisberechnung der Diätetika (und die Voraussetzungen, unter denen sie zulasten einer GKV abgegeben werden dürfen) ergeben sich aus den zugrunde liegenden Lieferverträgen. Diese Bedingungen sind in der Regel aber auch in der EDV eingespeist.
Für die DAK finden sich folgende Informationen:
- DAP Archiv DAP-Dialog
- DAP Lexikon „Diätetika“
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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