Rx-Arzneimittel und Diätetikum auf einem Rezept erlaubt?

Wir haben eine GKV-Verordnung erhalten:

„1 x Iressa 250 mg N1 (und auf dem gleichen Verordnungsblatt)
1 x Fortimel Energy Mischk Flu 8 x 4 x 200 ml“

Kostenträger ist die DAK mit der Kostenträger­kennung 100567993.

Jetzt ist die Frage, ob eine Kombination eines Rx-Arzneimittels mit Trinknahrung auf einem Rezept möglich ist oder ob zwei einzelne Verordnungen nötig sind, da bisher alle Trinknahrungs­verordnungen immer auf gesondertem Rezept eingereicht wurden.

Antwort:

Nur Hilfsmittel müssen getrennt von Arzneimitteln oder Medizinprodukten verordnet werden.

Diätetika dürfen zusammen mit Arzneimitteln auf einem Rezeptformular stehen. Die Preisberechnung der Diätetika (und die Voraussetzungen, unter denen sie zulasten einer GKV abgegeben werden dürfen) ergeben sich aus den zugrunde liegenden Lieferverträgen. Diese Bedingungen sind in der Regel aber auch in der EDV eingespeist.

Für die DAK finden sich folgende Informationen:

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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