Rivanol für einen Erwachsenen
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben folgendes Abgabeproblem:
Rivanol Salbe, 25 g zulasten der TK für einen Erwachsenen.
Ist die Abgabe möglich, weil die Salbe unter Antiseptika eingestuft wird?
Antwort:
Rivanol Salbe ist ein apothekenpflichtiges Arzneimittel, das gemäß OTC-Ausnahmeliste (Anlage I der Arzneimittelrichtlinie) auch für Erwachsene unter den dort angegebenen Bedingungen erstattungsfähig ist.
„Anlage I Nr. 5
5. Topische Anästhetika und/oder Antiseptika, nur zur Selbstbehandlung schwerwiegender generalisierter blasenbildender Hauterkrankungen (z. B. Epidermolysis bullosa, hereditaria; Pemphigus)“
Demnach darf Rivanol nur für Erwachsene zur Selbstbehandlung schwerwiegender generalisierter blasenbildender Hauterkrankungen zulasten der GKV verordnet werden.
Ist auf dem Rezept keine Diagnose seitens des Arztes vermerkt worden, haben Sie aber diesbezüglich keine Prüfpflicht und können die Rivanol Salbe wie verordnet zulasten der TK abgeben.
Hat der Arzt eine Diagnose auf dem Rezept vermerkt, so hat die Apotheke zu prüfen, ob diese mit der OTC-Ausnahmeliste übereinstimmt.
Stimmt die Diagnose nicht mit den Angaben der OTC-Ausnahmeliste überein, muss Rücksprache mit dem Arzt erfolgen. Dieser kann ggf. die Verordnung ändern oder der Patient muss die Kosten für die Rivanol Salbe selber tragen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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