Rinvoq: Austausch 98 St. auf 90 Stück möglich?

Wir haben eine Frage bezüglich der Abgabe von Rinvoq: Wenn Rinvoq 15 mg mit 98 Stück verordnet ist (PZN 18599670; nicht normiert), dürfen wir dann auch bei Liefer­defekt Rinvoq 15 mg 90 Stück (PZN 15620369; nicht normiert) abgeben oder muss das Rezept geändert werden?

Und inwiefern gilt der Rabatt­vertrag? Der Rabatt­vertrag, in diesem Fall von der Knapp­schaft, hat nur die Rinvoq 15 mg 90 Stück (PZN 15620369; nicht normiert) hinter­legt. Müssen wir diesen bei der 98-Stück-Ver­ordnung beachten?

Antwort

Gemäß Rahmen­vertrag dürfen immer nur Mengen eines identischen Norm­bereichs ausge­tauscht werden. Arzneimittel, deren Menge zwischen zwei Norm­bereiche fällt, so wie es bei Rinvoq der Fall ist, und deswegen auch kein Norm­kenn­zeichen tragen, dürfen immer nur stück­zahl­genau ausge­tauscht werden. Retaxsicher wäre ein neues Rezept.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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