Darf auf einem Rezept eine Rezeptur und ein Fertig­arznei­mittel stehen?

Wir haben ein Rezept vorliegen, auf dem eine Rezeptur und ein Fertig­arznei­mittel zusammen verordnet wurden.

Wir fragen uns jetzt, ob wir das Rezept so abrechnen können.

Antwort

Es gibt keine direkte Vorschrift, dass eine Rezeptur und ein Fertig­arznei­mittel nicht zusammen auf einem Rezept stehen dürfen.

Da die Bedruckung der Rezeptur jedoch bereits drei Taxzeilen einnimmt (PZN der Gesamt­rezeptur plus zwei Zeilen 40-stelliger Hash-Code), ist kein Platz, ein weiteres Arznei­mittel zu taxieren. Daher sollen Rezepturen, seitdem sie mit dem Hash-Code abge­rechnet werden, immer nur allein auf einem Verordnungs­blatt rezeptiert werden.

Die Kassen­ärztliche Bundes­vereinigung schreibt dazu:

Kassenärztliche Bundesvereinigung

„Bei der Verordnung von Rezepturen darf grund­sätzlich nur die Vorder­seite des Vor­drucks benutzt werden. Pro Rezeptur ist hierbei ein Verordnungs­formular zu verwenden.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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