Ist eine Rezeptur ohne verschreibungspflichtige Bestandteile zulasten der GKV abrechenbar?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt ein Rezeptur-Rezept mit ausschließlich nicht verschreibungspflichtigen Bestandteilen (Dexpanthenol in Ungt. emuls. anh.) für einen Erwachsenen vor. Indikation und Gebrauchsanweisung sind angegeben.
Können wir diese zulasten der GKV abrechnen?
Antwort
Für Erwachsene werden die Kosten einer Rezeptur nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn diese verschreibungspflichtige Bestandteile enthält oder unter die Bedingungen der OTC-Erstattung der Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie fällt. Da diese Rezeptur keinen verschreibungspflichtigen Bestandteil enthält und auch keinem Punkt der OTC-Ausnahmeliste (Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie) zugeordnet werden kann, muss der Patient diese Salbe privat zahlen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung