Rezeptur mit Chlorhexidingluconat für Erwachsene erstattungsfähig?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns liegt eine Rezeptur für einen Patienten über 18 Jahre vor und wir fragen uns, ob diese zulasten der GKV abgegeben werden darf:
Chlorhexidingluconat 20 % 5,33 g
Basiscreme DAC ad 100 g
Antwort
Chlorhexidin ist ein antiseptischer Wirkstoff aus der Gruppe der Desinfektionsmittel, der zur Vorbeugung und Behandlung von Infektionskrankheiten und für die Mundhygiene eingesetzt wird. Chlorhexidin ist vor allem gegen grampositive Bakterien und einige gramnegative Bakterien wirksam.
Als apothekenpflichtiges Arzneimittel ist diese Rezeptur für Kinder bis 12 Jahre und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre erstattungsfähig.
Für Erwachsene sind apothekenpflichtige Arzneimittel nur erstattungsfähig, wenn sie sich einem Punkt der Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie zuordnen lassen.
Demnach sind Antiseptika nur unter den folgenden Voraussetzungen für Erwachsenen erstattungsfähig:
Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie
„5. Topische Anästhetika und/oder Antiseptika, nur zur Selbstbehandlung schwerwiegender generalisierter blasenbildender Hauterkrankungen (z. B. Epidermolysis bullosa, hereditaria; Pemphigus).
[...]
8. Antiseptika und Gleitmittel nur für Patienten mit Katheterisierung.“
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „Erstattungsfähigkeit von Rezepturen für Erwachsene“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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