Rezeptur für ein Pferd – rezept- und dokumentationspflichtig?
Uns wurde eine tierärztliche Verordnung über eine Rezeptur einer Salbe für ein Pferd vorgelegt. Keiner der Inhaltsstoffe ist verschreibungspflichtig.
Die Tierhalterin fragte, ob sie diese Rezeptur künftig auch ohne entsprechende Verordnung bei uns beziehen dürfe. Wir haben dies verneint, sind uns aber nicht sicher, ob das so stimmt.
Außerdem haben wir uns gefragt, ob wir zur Dokumentation angehalten sind, obwohl keine verschreibungspflichtigen Substanzen in der Rezeptur verwendet wurden.
Antwort
Sie haben genau richtig gehandelt: Rezepturen, die für Tiere angefertigt werden, unterliegen immer der Rezeptpflicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie verschreibungspflichtige Substanzen enthalten oder nicht.
Grund für die Rezeptpflicht ist ihre fehlende Zulassung. Zur Dokumentation sind Sie in diesen Fällen verpflichtet, da Rezepturen gemäß Art. 88 Abs. 2 EU-Tierarzneimittelverordnung (VO (EU) 2019/6) auch der Dokumentationspflicht aus Art. 103 Abs. 3 VO (EU) 2019/6 unterliegen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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