Ist diese Rezeptbelieferung hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit erlaubt?

Uns liegt ein Rezept über „! 3 x Phenytoin AWD TAB 100 St N2“ zulasten der AOK Nordost (IK 109519005) vor. Wir haben die kostengünstigere Variante mit 1 x 200 Stück und 1 x 100 Stück abgegeben, nur ist die Menge leider kein Vielfaches der N3. Ist die Abgabe trotzdem so möglich?

Antwort:

Da der Arzt genau drei Packungen in Form einer eindeutig bestimmten Verordnung unter Nennung des Normkennzeichens verordnet hat, darf die verordnete Menge an Packungen abgegeben werden. Da Sie das Rezept unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit mit einer N3- und einer N2-Packung beliefert haben, sollte es keine Einwände seitens der Krankenkasse geben. Hätte der Arzt eine unbestimmte Menge oder Stückzahl verordnet (z. B. 300 Stück), dann fände § 6 Rahmenvertrag Anwendung, der nur die Menge einer Packung des Nmax-Bereiches oder ein Vielfaches davon erlauben würde.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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