Rezeptkorrektur – dürfen Aufkleber zur Anwendung kommen?

Wir haben auf einem Rezept einen Fehl­druck verursacht, die Daten im Taxfeld sowie das Abgabe­datum unten auf dem Rezept müssen korrigiert werden.

Dürfen wir auf einem Rezept das Abgabe­datum wie das Taxfeld ebenfalls per Aufkleber korrigieren und neu drucken?

Antwort

Aufkleber sind auf Rezepten nur erlaubt, wenn sie den Vorgaben der Technischen Anlage 2 entsprechen. Für das Taxfeld gibt es einen offiziellen Aufkleber, der genau diese Felder überdeckt. Wenn Sie diesen Aufkleber nutzen, müssen Sie ihn mit Kürzel abzeichnen.

Bei der Verwendung der Aufkleber ist Folgendes zu beachten:

  • Der Aufkleber muss die Apothekennummer/IK, die Zuzahlung, den Gesamt-Brutto-Betrag und die drei Taxzeilen inkl. Arzneimittel-/Hilfsmittel-/Heilmittel-Nr., Faktor und Taxe überdecken.
  • Die Felder BVG, Hilfsmittel, Impfstoff, Sprechstundenbedarf und Begr.-Pflicht dürfen nicht mehr überklebt werden.
  • Es dürfen nur Aufkleber genutzt werden, die dem in der Technischen Anlage 2 vereinbarten Muster entsprechen, die sich aufgrund ihrer Klebeeigenschaft untrennbar mit dem Rezept verbinden und deren Felder den Abmessungen des Muster 16 entsprechen. Die Aufkleber und die Angaben darauf müssen der Maschinenlesbarkeit nach den Bestimmungen der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung entsprechen.
  • Nutzt der Apotheker einen Korrekturaufkleber, so hat die Apotheke diesen in der rechten unteren Ecke per Namenszeichen zu signieren. Dabei sollte die Unterschrift über die rechte untere Ecke des Aufklebers und gleichzeitig über das Verordnungsblatt aufgebracht werden. Bei der Verwendung des Korrekturetiketts im Zusammenhang mit parenteralen Lösungen entfällt die Signatur, da die Zuordnung durch den Hash-Code gewährleistet ist.
  • Das Vergessen der Signatur berechtigt nicht zu einer Retaxation. Die Signatur darf im Einzelfall nachgeholt werden.

Von weiteren Aufklebern, wie einem, der über das Abgabedatum platziert wird, raten wir ab. Ein Fehldruck dort sollte durchgestrichen und neu bedruckt werden, auch wenn dies dann manchmal unschön aussieht und unlesbar wird.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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