Rezeptgültigkeit von 28 Tagen: Zählt das Ausstellungs­datum mit?

Wir haben noch eine Frage zur neuen Rezeptgültigkeit. Wir wissen, dass Kassenrezepte nur noch 28 Tage gültig sind.

Die Frage ist: Zählt das Ausstellungsdatum zu den 28 Tagen mit oder nicht?

Antwort

Zur Beantwortung dieser Frage ist ein Blick in die Grundlage, die Arzneimittel-Richtlinie, aufschlussreich:

11 Abs. 4 AM-RL

„Verordnungen dürfen längstens 28 Tage nach Ausstellungsdatum zu Lasten der Krankenkasse beliefert werden. Die Belieferungsfrist endet auch dann mit dem Ablauf ihres letzten Tages, wenn dieser auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt.“

Hier heißt es eindeutig, dass Rezepte 28 Tage NACH Ausstellungsdatum gültig sind. Demnach zählt das Ausstellungsdatum nicht mit.

Natürlich gelten abweichende Rezeptgültigkeiten (z. B. BtM-Rezept, Entlassrezept) unabhängig davon weiter.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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