Kann sich die Rezeptgültigkeit bei Bestellung einer Allergielösung verlängern?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben für eine Patientin eine Allergielösung bestellt. Bei Lieferung der Allergielösung war jedoch der Gültigkeitszeitraum des Rezeptes schon überschritten. Wir fragen uns jetzt, ob wir ein neues Rezept brauchen oder ob ein Vermerk auf dem Rezept ausreicht.
Antwort
Wenn aufgrund einer Bestellung die Frist der Rezeptgültigkeit abgelaufen ist, dürfen Sie gemäß § 6 Abs. 2 Buchst. g(7) Rahmenvertrag die Verordnung dennoch beliefern, sofern Sie Rücksprache mit dem Arzt gehalten und die Gründe für die verspätete Abgabe auf dem Rezept dokumentiert haben.
6 Abs. 2 Rahmenvertrag
Um einen unbedeutenden Fehler im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 Buchstabe d) handelt es sich insbesondere: […] g) Wenn bezogen auf den Rahmenvertrag […] (g7) die Apotheke ein Arzneimittel nach Ablauf der in § 11 Absatz 4 Satz 1 Arzneimittel-Richtlinie vorgesehenen Belieferungszeit von derzeit 28 Tagen nach Ausstellung abgibt. Hierbei gilt, dass die Rücksprache mit der verschreibenden Person und die Gründe für die Fristüberschreitung auf einem papiergebundenen Verordnungsblatt dokumentiert und von der Apothekerin / vom Apotheker abgezeichnet werden […]
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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