Kann sich die Rezeptgültigkeit bei Bestellung einer Allergielösung verlängern?

Wir haben für eine Patientin eine Allergielösung bestellt. Bei Lieferung der Allergielösung war jedoch der Gültigkeitszeitraum des Rezeptes schon überschritten. Wir fragen uns jetzt, ob wir ein neues Rezept brauchen oder ob ein Vermerk auf dem Rezept ausreicht.

Antwort

Wenn aufgrund einer Bestellung die Frist der Rezeptgültigkeit abgelaufen ist, dürfen Sie gemäß § 6 Abs. 2 Buchst. g(7) Rahmenvertrag die Verordnung dennoch beliefern, sofern Sie Rücksprache mit dem Arzt gehalten und die Gründe für die verspätete Abgabe auf dem Rezept dokumentiert haben.

6 Abs. 2 Rahmenvertrag

Um einen unbedeutenden Fehler im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 Buchstabe d) handelt es sich insbesondere: […] g) Wenn bezogen auf den Rahmenvertrag […] (g7) die Apotheke ein Arzneimittel nach Ablauf der in § 11 Absatz 4 Satz 1 Arzneimittel-Richtlinie vorgesehenen Belieferungszeit von derzeit 28 Tagen nach Ausstellung abgibt. Hierbei gilt, dass die Rücksprache mit der verschreibenden Person und die Gründe für die Fristüberschreitung auf einem papiergebundenen Verordnungsblatt dokumentiert und von der Apothekerin / vom Apotheker abgezeichnet werden […]

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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