Können Rezepte über AV-Arznei­mittel ohne Rezept­änderung beliefert werden?

Wir fragen uns immer wieder, ob man Rezepte über AV-Arznei­mittel, wenn eine Aut-idem-Alternative lieferbar ist, als eindeutig verordnet ansehen und beliefern darf.

Ist das korrekt oder braucht man auf jeden Fall ein neues Rezept?

Antwort

Solange der AV-Artikel gelistet und ein Austausch nach Rahmen­vertrag möglich ist, ist die Verordnung als ein­deutig einzu­stufen. Sie folgen dann ausgehend vom verordneten Mittel der Abgabe­rang­folge. Eine Rezept­änderung ist in diesem Fall nicht notwendig. Falls das Arznei­mittel nicht mehr gelistet ist, liegt eine nicht eindeutig bestimmte Verordnung vor, die durch den Apotheker nach Rück­sprache mit dem Arzt geändert werden darf.

Beachten Sie bitte auch, dass offiziell gelistete Nach­folger nicht immer aut-idem-konform zum ursprünglichen Arznei­mittel sind – daher ist hier nicht immer ein Austausch möglich!

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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