Rezepte aus dem Ausland – was ist zu tun?

Wir haben eine Kundin aus Polen zu Besuch in Deutschland. Sie bekommt Medikamente auf GKV-Rezept verordnet.

Welche Angabe muss auf dem Rezept vermerkt sein?

Antwort

Für Menschen aus der EU, den EWR-Staaten oder aus Ländern mit einem bilateralen Abkommen, die in ihrem Heimat­land versichert sind und in Deutschland leben, springt im Krank­heits­fall eine deutsche Kranken­kasse ein. Auf einem Muster-16-Rezept wird neben den Personalien, wie Name und Geburts­datum, der Kosten­träger durch „/SVA“ ergänzt. Als Status wird die Ziffer „10007“ eingetragen. Es gelten die Rabatt­verträge der ange­gebenen Kranken­kasse. Die Versicherten­nummer kann in einem solchen Fall fehlen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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