Rezepte aus dem Ausland – was ist zu tun?
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Wir haben eine Kundin aus Polen zu Besuch in Deutschland. Sie bekommt Medikamente auf GKV-Rezept verordnet.
Welche Angabe muss auf dem Rezept vermerkt sein?
Antwort
Für Menschen aus der EU, den EWR-Staaten oder aus Ländern mit einem bilateralen Abkommen, die in ihrem Heimatland versichert sind und in Deutschland leben, springt im Krankheitsfall eine deutsche Krankenkasse ein. Auf einem Muster-16-Rezept wird neben den Personalien, wie Name und Geburtsdatum, der Kostenträger durch „/SVA“ ergänzt. Als Status wird die Ziffer „10007“ eingetragen. Es gelten die Rabattverträge der angegebenen Krankenkasse. Die Versichertennummer kann in einem solchen Fall fehlen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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