Wie können wir Rezepte über insgesamt 100 Stück Novaminsulfon beliefern?

Wir erhalten in letzter Zeit immer häufiger Rezepte mit einer Verordnung von „100 Tab Novaminsulfon“ oder auch „2 x Novaminsulfon 50 Tab“. Was müssen wir jeweils richtig abgeben: eine 100er-Packung, die aber keine N-Bezeichnung hat oder zwei 50er-Packungen mit N3-Bezeichnung?

Antwort:

Novaminsulfon gehört zu den Analgetika, sodass der Nmax-Bereich bei 48–50 Stück liegt:

Das Abgabeverbot von Jumbopackungen zulasten einer GKV ist in § 31 SGB V geregelt:

„(4) Das Nähere zu therapiegerechten und wirtschaftlichen Packungsgrößen bestimmt das Bundesministerium für Gesundheit durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates. Ein Fertigarzneimittel, dessen Packungsgröße die größte der auf Grund der Verordnung nach Satz 1 bestimmte Packungsgröße übersteigt, ist nicht Gegenstand der Versorgung nach Absatz 1 und darf nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden.“

Sie dürfen jedoch im Falle einer Verordnungsmenge über 100 Stück Novaminsulfon (oder über 2 x 50 Stück) die vielfache Menge des Nmax-Bereiches, also 2 x 50 St. N3, abgeben (§ 6 Absatz 3 Rahmenvertrag).

Der Vermerk, den der Arzt setzen sollte, kann nach Rücksprache ergänzt werden. Ein fehlender Vermerk kann nach § 3 Rahmenvertrag jedoch nicht mehr zu einer Retaxierung führen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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