Müssen Rezeptänderungen bei Papierrezepten extra abgezeichnet werden?
Wir haben eine allgemeine Frage zur Rezeptdokumentation: Müssen Änderungen, die wir auf Papierrezepten vornehmen, handschriftlich abgezeichnet werden oder reicht die reine Änderung?
Antwort
In § 7 Abs. 2 Rahmenvertrag ist definiert, wie die Apotheke bei Änderungen auf dem Rezept vorzugehen hat:
7 Abs. 2 Rahmenvertrag
„Ist die Verordnung nicht ordnungsgemäß, kann die Apotheke nur entsprechend den Vorgaben der AMVV, BtMVV und des § 6 die Verordnung insofern korrigieren oder ergänzen oder korrigieren und ergänzen, dass eine abgabefähige Verordnung entsteht. Diese Korrekturen und Ergänzungen sind durch die abgebende Person bei papiergebundenen Verordnungen auf dem Arzneiverordnungsblatt zu vermerken und separat abzuzeichnen. Bei der elektronischen Verordnung ist der elektronische Abgabedatensatz entsprechend zu ergänzen und mittels qualifizierter elektronischer Signatur zu signieren. Sofern das Korrektur- bzw. Ergänzungsdatum vom Abgabedatum abweicht, ist dieses zusätzlich anzugeben.“
Eine separate Abzeichnung ist also für eine vertragskonforme Änderung erforderlich und sollte bei der Dokumentation nicht fehlen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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