Rezeptänderung nur gegenstempeln?

Eine Praxis hat uns eine PZN-Änderung auf einem Rezept nur gegengestempelt. Allerdings wurde der Praxisstempel nicht mit Datum und Unterschrift verwendet, sondern es ist lediglich der Stempel des behandelnden Arztes (Arztname).

Ist dies auch gültig, oder sollen wir die Änderung lieber noch einmal abstempeln und unterschreiben lassen?

Antwort

Ein Arztstempel ist gar nicht notwendig, denn der Arzt zeichnet nachträgliche Änderungen auf dem Rezept mit Datum und Unterschrift ab.

Dazu ein Ausschnitt aus einem Schreiben der KVNO:

„Handschriftliche Änderungen auf einem Kassenrezept müssen Ärzte mit Unterschrift und Datum bestätigen.

Die Pflicht zur Autorisierung hat das Bundessozialgericht am 17. Dezember 2009 bestätigt (AZ: B 3 KR 13/08 R). Wenn Datum und Unterschrift des Arztes fehlen, wird laut Bundessozialgericht nicht nur die Ergänzung ungültig, sondern die gesamte Verordnung.

Beim Durchstreichen oder überschreiben und bei Ergänzungen auf Rezepten müssen Ärzte diese also mit Datum und Arztunterschrift bestätigen. Dies gilt auch für handschriftlich ausgestellte Rezepte, wenn beispielsweise durch ‚gequetschte‘ oder schräg geschriebene Mengenangaben eine nachträgliche Änderung zu erkennen ist.

Mit der Autorisierung soll die vertragsärztliche Verordnung vor jeglicher nachträglichen Veränderung geschützt werden. Bei fehlender Bestätigung kann der Apotheker das Rezept nicht beliefern; eine telefonische Rücksprache zwischen Apotheker und Arzt reicht nach Ansicht des Bundessozialgerichts nicht aus.“

Die telefonische Rücksprache und Dokumentation auf dem Rezept sollte jedoch in Pandemiezeiten möglich sein.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung