Rezeptänderung bei einer BtM-Verordnung
Wir haben eine Frage bezüglich eines BtM-Rezeptes, welches vom Vertretungsarzt korrekt ausgestellt wurde, und zwar mit folgenden Angaben: Oxycodon AL 5 mg 20 Hartkapseln N1 (PZN 13705742). Allerdings bekommt der Patient sonst immer Retardtabletten. Wir haben dies mit dem Vertretungsarzt abgeklärt und sollen Retardtabletten abgeben.
Muss dieses Rezept vom Arzt geändert werden oder reicht es, wenn wir die Rücksprache auf dem Rezept dokumentieren und der Arzt das auch auf seinem Durchschlag ergänzt?
Antwort
Eine Darreichungsform darf auch nach ärztlicher Rücksprache nicht von der Apotheke geändert werden. Da die Verordnung sich eindeutig einer Zeile im Preis- und Produktverzeichnis zuordnen lässt, handelt es sich auch nicht um einen erkennbaren Irrtum.
Außerdem steht Oxycodon in verschiedenen Retardformen auf der Substitutionsausschlussliste, sodass hier nochmals Vorsicht geboten ist!
Die Verordnung sollte daher vom Arzt abgeändert werden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung