Rezeptänderung bei einer BtM-Verordnung

Wir haben eine Frage bezüglich eines BtM-Rezeptes, welches vom Vertretungs­arzt korrekt ausge­stellt wurde, und zwar mit folgenden Angaben: Oxycodon AL 5 mg 20 Hart­kapseln N1 (PZN 13705742). Allerdings bekommt der Patient sonst immer Retard­tabletten. Wir haben dies mit dem Vertretungs­arzt abgeklärt und sollen Retard­tabletten ab­geben.

Muss dieses Rezept vom Arzt geändert werden oder reicht es, wenn wir die Rück­sprache auf dem Rezept dokumentieren und der Arzt das auch auf seinem Durch­schlag ergänzt?

Antwort

Eine Darreichungs­form darf auch nach ärztlicher Rück­sprache nicht von der Apotheke geändert werden. Da die Verordnung sich eindeutig einer Zeile im Preis- und Produkt­verzeichnis zuordnen lässt, handelt es sich auch nicht um einen erkennbaren Irrtum.

Außerdem steht Oxycodon in verschiedenen Retard­formen auf der Substitutions­aus­schluss­liste, sodass hier nochmals Vorsicht geboten ist!

Die Verordnung sollte daher vom Arzt abge­ändert werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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