Wie ist bei einem Rezept über eine Jumbopackung vorzugehen?

Uns liegt ein E-Rezept über Fenistil Tropfen 100 ml PZN 03224792 vor. Im Handel ist nur eine N2 mit 20 ml, die große Packung trägt keine Normgröße. 

Dürfen wir das Rezept auf 5 x N2 ändern oder muss die Praxis ein neues Rezept mit dieser Menge ausstellen?

Antwort

Bei der 100-ml-Packung handelt es sich um eine Jumbopackung, denn der N3-Bereich für Fenistil-Tropfen endet bei 50 ml. Die 100er-Packung können Sie dementsprechend nicht zulasten der GKV abgeben. Wird dennoch solch eine Jumbo verordnet, können Sie nur im dringenden Fall, wenn keine ärztliche Rücksprache möglich ist, selbstständig die Menge auf 5 x 20 ml ändern (und müssten das entsprechend auf dem Rezept dokumentieren). Grundlage dafür ist § 17 des Rahmenvertrags:

17 Rahmenvertrag

Macht ein dringender Fall die unverzügliche Abgabe eines Fertigarzneimittels erforderlich und ist eine Rücksprache mit dem verordnenden Arzt nicht möglich, gilt: […]

 7. Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden PackungsV aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung, ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben oder die der verordneten Menge nächstliegende kleinere vorrätige Packungsgröße. § 8 Absatz 1 gilt.

Im Normalfall müsste das Rezept durch die Arztpraxis selbst auf die korrekte Menge angepasst werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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