Was müssen wir bei einem Rezept über ein Blut­druck­mess­gerät beachten?

Wir haben regel­mäßig Rezepte über Blut­druck­mess­geräte vor­liegen, die sehr unter­schiedlich ausge­stellt worden sind.

Wir würden gerne wissen, unter welchen Bedingungen der Arzt diese ver­schreiben darf und ob es bestimmte Angaben gibt, auf die wir achten müssen.

Antwort

Ein Blutdruck­messgerät darf verordnet werden, wenn der Patient einen medikamentös schwer einzu­stellenden Bluthoch­druck hat, der täglich mehrfach gemessen werden muss. Die entsprechenden Indikationen finden Ärzte im Hilfs­mittel­verzeichnis (Produkt­gruppe 21 Mess­geräte für Körper­zustände und -funktionen, Unter­gruppe 01).

Das Hilfs­mittel muss so eindeutig wie möglich bezeichnet werden. Alle Angaben, die für die individuelle Versorgung oder Therapie not­wendig sind, müssen auf dem Rezept ange­geben werden. Dazu gehören die Diagnose, das Verordnungs­datum und die Bezeichnung des Hilfs­mittels laut Hilfs­mittel­verzeichnis, falls es dort gelistet ist. Welche Angaben erforderlich sind, gibt § 7 der Hilfs­mittel-Richtlinie vor.

Fehlt eine Angabe, kann die Apotheke diese nach Rück­sprache mit dem verordnenden Arzt auf dem Rezept zunächst ergänzen, muss dies allerdings vom Arzt mit Datum und einer Unter­schrift bestätigen lassen.

7 Abs. 4 Hilfsmittel-Richtlinie

„Änderungen und Ergänzungen der Verordnung von Hilfs­mitteln bedürfen einer erneuten Arzt­unter­schrift mit Datums­angabe.“

Sofern ein eigener Liefer­vertrag keine genaueren Angaben zu diesem Thema macht, sind diese Vorgaben für alle Kranken­kassen gültig. Prüfen Sie aber bitte, ob der für Sie geltende Liefer­vertrag davon abweichende Regelungen vorsieht.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung