Was müssen wir bei einem Rezept über ein Blutdruckmessgerät beachten?
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Wir haben regelmäßig Rezepte über Blutdruckmessgeräte vorliegen, die sehr unterschiedlich ausgestellt worden sind.
Wir würden gerne wissen, unter welchen Bedingungen der Arzt diese verschreiben darf und ob es bestimmte Angaben gibt, auf die wir achten müssen.
Antwort
Ein Blutdruckmessgerät darf verordnet werden, wenn der Patient einen medikamentös schwer einzustellenden Bluthochdruck hat, der täglich mehrfach gemessen werden muss. Die entsprechenden Indikationen finden Ärzte im Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 21 Messgeräte für Körperzustände und -funktionen, Untergruppe 01).
Das Hilfsmittel muss so eindeutig wie möglich bezeichnet werden. Alle Angaben, die für die individuelle Versorgung oder Therapie notwendig sind, müssen auf dem Rezept angegeben werden. Dazu gehören die Diagnose, das Verordnungsdatum und die Bezeichnung des Hilfsmittels laut Hilfsmittelverzeichnis, falls es dort gelistet ist. Welche Angaben erforderlich sind, gibt § 7 der Hilfsmittel-Richtlinie vor.
Fehlt eine Angabe, kann die Apotheke diese nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt auf dem Rezept zunächst ergänzen, muss dies allerdings vom Arzt mit Datum und einer Unterschrift bestätigen lassen.
7 Abs. 4 Hilfsmittel-Richtlinie
„Änderungen und Ergänzungen der Verordnung von Hilfsmitteln bedürfen einer erneuten Arztunterschrift mit Datumsangabe.“
Sofern ein eigener Liefervertrag keine genaueren Angaben zu diesem Thema macht, sind diese Vorgaben für alle Krankenkassen gültig. Prüfen Sie aber bitte, ob der für Sie geltende Liefervertrag davon abweichende Regelungen vorsieht.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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