Was ist bei einem Rezept über Buprenorphin-Sublingualtabletten zu beachten?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Ein Patient hat uns ein BtM-Rezept über Buprenorphin-Sublingualtabletten vorgelegt.
Was müssen wir nun beachten?
Antwort
Zunächst sollten Sie prüfen, für welche Indikation das Arzneimittel eingesetzt wird, denn es gibt Buprenorphin-SUT zur Schmerz-, aber auch zur Substitutionstherapie.
Ist ein Buprenorphin-Präparat zur Schmerztherapie verordnet, so müssen Sie die allgemeinen Vorgaben zur Belieferung von BtM-Rezepten nach BtMVV beachten.
Handelt es sich um ein Substitutionsrezept, müssen Sie prüfen, ob die entsprechenden Sonderregeln (Kennzeichnung mit S bzw. SZ bzw. ST, Angabe der Reichdauer usw. nach § 5 BtMVV) erfüllt sind. Ist eine Menge verordnet, die einer ganzen Packung entspricht, so kann diese unter Berücksichtigung eventueller Rabattverträge komplett abgerechnet werden.
Sind nur Einzelmengen verordnet, so erfolgt die Preisberechnung nach Anlage 6 der Hilfstaxe.
Mit einer Übergangsfrist bis Ende Juni 2022 sollen ab Januar 2022 auch alle Substitutionsrezepte, bei denen die Preisberechnung über die Hilfstaxe erfolgt, per Hash-Code abgerechnet werden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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